Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Rahmenbedingungen für Leistungen von EVARNET im Bereich Handelsvertretung, Vertrieb und Geschäftsvermittlung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung und Beauftragung von Leistungen der EVARNET, insbesondere im Bereich Handelsvertretung, Vertrieb und Geschäftsvermittlung.
2. Stellung und Tätigkeit
EVARNET kann im Rahmen individueller Vereinbarungen als Handelsvertreter, Vermittler oder Vertriebsdienstleister tätig werden. Der konkrete Umfang der Tätigkeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
3. Keine Abschlussgarantie
Die Kontaktaufnahme, Prüfung oder Vermittlung begründet keinen Anspruch auf einen Vertragsabschluss zwischen den beteiligten Parteien. EVARNET schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
4. Angebote und Informationen
Produkt-, Preis-, Leistungs- und Unternehmensinformationen können von jeweiligen Anbietern oder Dritten stammen. EVARNET bemüht sich um eine sachgerechte Weitergabe, übernimmt jedoch keine Garantie für die Vollständigkeit oder Aktualität fremder Angaben.
5. Vertragsschluss
Ein Vertrag über konkrete Leistungen kommt durch individuelle Vereinbarung zustande. Einzelne Handelsvertreter-, Vermittlungs- oder Provisionsvereinbarungen können zusätzliche Regelungen enthalten.
6. Vermittlungsleistungen
Bei Geschäftsvermittlungen kann EVARNET Kontakte zwischen Anbietern und Interessenten herstellen und den Austausch begleiten. Ein konkreter Vermittlungserfolg ist nicht garantiert.
7. Handelsvertretung und Provision
Bei einer Tätigkeit als Handelsvertreter gelten ergänzend die individuell vereinbarten Regelungen sowie die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuchs. Provisionsansprüche richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Aufwendungen
Auslagen und besondere Aufwendungen werden nur ersetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
9. Pflichten der Vertragspartner
Vertragspartner stellen die für die Tätigkeit erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung und informieren EVARNET über relevante Geschäftsabschlüsse und Änderungen.
10. Drittverträge
Verträge über Produkte oder Leistungen kommen grundsätzlich zwischen den jeweiligen Vertragsparteien zustande. EVARNET wird nicht automatisch Vertragspartei dieser Drittverträge.
11. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12. Vertraulichkeit
Geschäftliche Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, werden angemessen geschützt und nur soweit weitergegeben, wie dies für die vereinbarte Tätigkeit erforderlich und zulässig ist.
13. Kundenschutz und Umgehung
Soweit zwischen EVARNET und einem Vertragspartner ein ausdrückliches Kundenschutz- oder Umgehungsverbot vereinbart wurde, gelten ausschließlich die dort festgelegten Bedingungen. Eine solche Regelung wird nicht allein durch diese AGB begründet.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
15. Kommunikation
Die Kommunikation kann per E-Mail, Telefon oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen. Vertragspartner haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kontaktdaten aktuell sind.
16. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigung konkreter Verträge richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
17. Verbraucher
Soweit Leistungen gegenüber Verbrauchern erbracht werden, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
18. Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
20. Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Insbesondere können separate Handelsvertreter-, Vermittlungs-, Provisions- oder Vertriebsvereinbarungen konkrete Rechte und Pflichten regeln.
21. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame Vereinbarung getroffen werden kann.
